Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01 | 2025

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der Firma Understood Creatives GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. Mit Be-auftragung der Agentur erkennt der Kunde diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden zu den neuen AGB gilt als erteilt, wenn er vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen AGB keinen Wider-spruch in Textform gegenüber der Agentur erhebt. Auf diese Zustimmungsfiktion wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese durch die Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsschluss

Sämtliche Angebote an den Kunden sind nur für die darin genannte Frist verbindlich. Sie werden durch fristgemäße Unterzeichnung des Kunden und Zugang an die Agentur angenommen. Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Kunde zu, dass die angebotenen Leistungen von der Agentur Empfehlungen beinhalten können, die Agentur aber für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren, nicht verantwortlich oder haftbar ist.

3. Leistungsumfang

Umfang und Inhalt der von der Agentur geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der einzelvertragli-chen Vereinbarung mit dem Kunden. Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, es sei denn, dass hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks insgesamt gefährdet wird. Die Agentur ist jederzeit berechtigt, die Erfüllung einzelner Leistungen auf Dritte zu übertragen. Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Agentur. Sie ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen gesondert Rechnung zu legen.

4. Mitwirkungspflicht

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und die vereinbarten Mitwirkungshandlungen des Kun-den oder seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Zurverfügungstellung der erforderlichen Informa-tionen und Unterlagen, rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht werden. Andernfalls kann dies zu Ter-minverschiebungen führen, für die die Agentur nicht einzustehen hat.

5. Vergütung / Mehraufwendungen

Alle von der Agentur angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Von der Agentur veranschlagte Preise haben nur dann Gültigkeit, wenn die Auftragserteilung den im Ange-bot aufgeführten Auftragsdaten entsprechend uneingeschränkt und fristgerecht erfolgt. Sämtliche Zah-lungen haben durch Überweisung auf das von der Agentur in der Rechnung benannte Konto innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Termins zu erfolgen. Über das Angebot hinausgehende Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Stellt die Agentur im Verlauf ihrer Leistungserbringung fest, dass weitere Leistungen zur erfolgreichen Abwicklung des Auftrags notwendig sind, teilt sie dies dem Kunden mit. Widerspricht dieser nicht binnen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01 | 2025 angemessener Frist, gelten die Leistungen als in Auftrag gegeben. Der Kunde wird auf diese Zustim-mungsfiktion und auf die Frist in der Mitteilung der Agentur gesondert hingewiesen. Möchte der Kunde zusätzliche Leistungen beauftragen, zeigt er dies ebenfalls an. Der daraufhin von der Agentur mitgeteilte Preis gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen angemessener Frist widerspricht. Auf diese Zu-stimmungsfiktion und die Frist wird der Kunde in der Mitteilung der Agentur gesondert hingewiesen. Änderungen der Leistung können zur Verschiebung von Leistungsterminen und -fristen führen. Für die Einhaltung der ursprünglichen Termine und Fristen steht die die Agentur insoweit nicht ein. Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Kunden, durch von der Agentur unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, die nicht Erfül-lungsgehilfen der Agentur sind, entstehen, werden von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt. 6. Transport / Gefahrenübergang Sämtliche Gegenstände werden stets auf Kosten und Gefahr des Kunden versandt oder transportiert. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Versendung oder der Transport von der Agentur in eigener Regie und mit eigenem Personal durchgeführt wird. Jede Bestimmung über Art und Weise der Versendung bzw. Verpackung obliegt allein der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anderes zwischen den Parteien vereinbart ist. Transportschäden sind der Agentur unverzüglich mindestens in Textform anzuzeigen. Soweit dem Kun-den im Rahmen des Transports ein Schaden entstanden ist, ihm hierfür jedoch keine eigenen Ansprü-che gegen die Agentur oder die Transportperson entstehen, tritt die Agentur auf entsprechende Erklä-rung des Kunden hin ihre Ansprüche gegen die Transportperson insoweit an den Kunden ab. Der Kunde macht diese abgetretenen Ansprüche auf eigene Kosten und eigenes Risiko geltend. Soweit von der Agentur eine Werkleistung geschuldet ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Abnahme auf den Kunden über. Der Kunde ist zur Abnahme der jeweiligen Leistung oder des jeweiligen Teils der Leistung zu den von der Agentur genannten Fer-tigstellungsterminen verpflichtet. Bei Veranstaltungen, deren Planung, Vorbereitung und/oder Durchfüh-rung der Agentur als Werkleistung schuldet, ist spätestens in der Durchführung der Veranstaltung eine Abnahme zu sehen. Kann die Agentur die Leistung dem Kunde aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, nicht zur Verfügung stellen, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Bereits erbrachte (Teil-)Leistungen und Aufwendungen sind zu vergüten.

7. Stornierung

Der Kunde ist berechtigt, beauftragte Leistungen zu stornieren. Es gelten dann die vertraglich verein-barten Stornogebühren. Diese gelten auch, wenn ein Storno unterbleibt, aber die Durchführung der Veranstaltung aufgrund eines Umstandes unmöglich wird, der dem Risikobereich des Kunden zuzu-rechnen ist und den die Agentur nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil zu vertreten hat. Die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten (Teil-)Leistungen sind zu vergüten.

8. Mängelanzeige / Untersuchungs- und Rügepflicht

Jedwede Beanstandung in Bezug auf Mängel der Leistung ist der Agentur unter genauer Bezeichnung von Art und Umfang des jeweiligen Mangels in Textform mitzuteilen. Liegt ein Kauf vor, der für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu un-tersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen bei Untersu-chung nicht erkennbaren Mangel handelt. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01 | 2025 unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung die-ses Mangels als genehmigt. Zur Wahrung der Rügepflicht genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Auf diese Genehmigungsfiktionen kann sich die Agentur nicht berufen, soweit sie den Mangel arglistig verschwiegen hat.

9. Mängelrechte

Liegt ein nach Ziffer 8 von der Gewährleistung nicht ausgenommener Mangel vor, so ist die Agentur berechtigt, die Nacherfüllung nach ihrer Wahl in Form einer Mängelbeseitigung oder nochmaliger Er-bringung vorzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die Agentur zu einer wiederholten Nacherfül-lung berechtigt. Auch in diesem Fall obliegt allein ihr die Wahl zwischen nochmaliger Erbringung oder Mängelbeseitigung. Ist der Mangel nicht behebbar – insbesondere bei Veranstaltungen wegen inzwischen eingetretenen Zeitablaufs – oder die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen, so ist der Kunde berechtigt, zu min-dern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur insoweit, als die Agentur bzw. ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen diesen zu vertreten haben oder die Agentur eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

10. Haftung

Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) sind solche, deren Erfüllung zur ordnungsge-mäßen Durchführung des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel-mäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung der Agentur auf den Ersatz von bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Für Mängel, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Instruktionen der Agentur durch den Kunden zurückgehen, wird nicht gehaftet. Werden Angebote nach den Vorgaben oder Unterlagen des Kunden ausgearbeitet, so haftet die Agen-tur nicht für die Richtigkeit oder Geeignetheit der Vorgaben/Unterlagen, es sei denn, es fällt ihr diesbe-züglich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung der Agentur reduziert sich in diesem Fall entsprechend dem Verursachungsbeitrag. Die Regelungen dieser Ziffer 10 gelten auch zugunsten von Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Agen-tur.

11. Höhere Gewalt

Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt und eine Vertragspartei dadurch gehindert ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist sie insoweit von ihren Leistungspflichten befreit. Hö-here Gewalt liegt vor bei einem unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignis, das außerhalb der Kon-trolle der Parteien liegt und das mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden war, wie insbesondere Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Pandemien sowie da-mit zusammenhängende behördliche Anordnungen. Teilleistungen sind entsprechend zu vergüten, Vo-rauszahlungen sind zu erstatten. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hinder-nis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01 | 2025

12. Verhältnis zu Dritten

Der Kunde stellt die Agentur frei von allen Ansprüchen, die aus Pflichtverletzungen des Kunden und aus Verträgen entstehen, welche die Agentur (auch in eigenem Namen) für den Kunden abschließt, wie z.B. Mietverträge für den Ort der Veranstaltung.

13. Verjährung

Mängelgewährleistungsrechte verjähren in einem Jahr ab Leistungserbringung, soweit kein Verbrauchs-güterkauf vorliegt und soweit nicht ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Ge-sundheit oder wesentlicher Vertragspflichten oder ein sonstiger vorsätzlich oder grob fahrlässig verur-sachter Schaden vorliegt.

14. Abtretung/ Aufrechnung

Rechte aus dem Vertrag darf der Kunde auf Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur über-tragen. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

15. Datenschutz

Alle vom Kunden erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des eingegangenen Ver-tragsverhältnisses verarbeitet und genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur, sofern dies für Durch-führung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung nach den Bestimmun-gen des geltenden Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland.

16. Geistiges Eigentum / Schutzrechte Dritter

Alle im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Marken-rechte, Patentrechte, Urheberrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz etc.) verbleiben bei der Agentur. Dies gilt auch dann, wenn sie sich im Rahmen der Vertragserfüllung Dritter bedient. Jedwede Nutzung oder Verwertung durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Be-fugnis zur Änderung von Entwürfen oder Konzepten steht ausschließlich der Agentur zu. Der Kunde ist zur Nutzung der von der Agentur erstellten Konzepte, Entwürfe etc. nur im Falle der Auftragserteilung und nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Verviel-fältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der Agentur oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigen-tum der Agentur. Dies gilt auch dann, wenn diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Für den Fall, dass die Agentur nach Vorgaben, Unterlagen oder Konzepten des Kunden tätig wird, über-nimmt dieser die alleinige Verantwortung dafür, dass die hierauf basierenden Leistungen der Agentur keine Schutzrechte Dritter verletzen. Die Agentur ist diesbezüglich zur Überprüfung nicht verpflichtet. Der Kunde stellt die Agentur von allen Wettbewerbs-, Urheber-, Namens- und Markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung – frei, die diese aus der etwaigen Verletzung von Schutzrechten gegen sie geltend machen. Zur Abwehr oder Erfüllung der-artiger Ansprüche ist die Agentur berechtigt, vom Kunden angemessene Vorschusszahlungen zu ver-langen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01 | 2025

17. Geheimhaltung

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, werden vertraulich behandelt. Von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Die Agentur ist jederzeit und ohne Nachweis eines berechtigten Interesses befugt, die für den Kunden erbrachten Leistungen zu dokumentieren und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmun-gen sowie Urheber- und sonstiger Schutzrechte zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

18. Nebenabreden

Über diese Bedingungen hinausgehende Abreden der Parteien haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Auf dieses Erfordernis kann seinerseits nur schriftlich verzichtet werden.

19. Schlussbestimmungen

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden An-sprüche findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsver-hältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten oder unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Par-teien eine Vereinbarung treffen, die der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Im Übrigen richtet sich das Vertragsver-hältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen.

UNDERSTOOD CREATIVES GmbH

Geschäftsführende Gesellschafter: Sandra Franke-Simon // Silja Neumann // Viktoria Popfinger

AGBs | Impressum | Datenschutzbestimmungen